Heute titelt Die Welt „Deutschlands Nobelrestaurants spüren keine Krise„. Das wird sicher auch so bleiben. Pommesbuden und Pizza-Lieferservices werden Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Gibt es doch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (pdf).
Unbemerkt schlich sich ein Passus ein, nach dem der Kinderfreibetrag erhöht werden soll. Das ist an sich schön. Eltern werden für ihre Mühen belohnt. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Beträgen zusammen, nämlich dem Existenzminimum und dem Freibetrag. Ersterer beträgt aktuell 2 * 1.932 € (2 * weil es ja zwei Elternteile sind) und stellt die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes nach § 1612a BGB dar.
Nun wird nicht der Freibetrag alleine angehoben, sondern der Freibetrag und das Existenzminimum. Für das Thema Kindesunterhalt können wir hier den Freibetrag außen vor lassen und beschäftigen uns mit dem Existenzminimum, welches auf 2.184 € (= um 13%) steigen wird. Gut, ja, das Kindergeld steigt auch – lindert aber nicht wirklich die Folgen für Unterhaltszahler.
Die einfachste Mathematik liefert dann als Ergebnis die parallel steigende Erhöhung des Kindesunterhaltes um 13 %, wie folgende Berechnung des Mindestunterhaltes zeigt:
Altersstufe 1: 87 % von (2.184 € * 2) / 12 = 317 € – 92 € KG-Anteil = 225 € (bisher 199 €)
Altersstufe 2: 100 % von (2.184 € * 2) / 12 = 364 € – 92 € KG-Anteil = 272 € (bisher 240 €)
Altersstufe 3: 117 % von (2.184 € * 2) / 12 = 426 € – 92 € KG-Anteil = 334 € (bisher 295 €)
Die Legislative will diesen „Fehler“ stoisch nicht bemerken. Absicht lässt sich vermuten. Für die am unteren Einkommensniveau herumkrebsenden Zahler sind diese 13 % ja locker zu wuppen. Schließlich gibt’s ja bald Gehaltsverhandlungen. Bis dahin plündern sie die Sparschweine.