Der Spiegel wirft sich zeitig ins Rennen:
Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Ihre Benachteiligung sei diskriminierend – jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.
Dem gemeinen Bürger fiel die grundgesetzwidrige und menschenrechtsmissachtende Ausgrenzung der deutschen nicht verheirateten Väter schon früher ins Auge. Nur dem Bundesverfassungsgericht nicht – was zuweilen nicht für Erstaunen sorgt.
Die Politik kommt recht zugügig von der Schockstarre in die gewohnte Abwehr-, Abwiegel- und Relativierungshaltung, wie Der Spiegel zu berichten weiß:
Das Bundesjustizministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Man werde zwar jetzt „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch sofort darauf, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.
Unsere frisch gebackene Wieder-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die erst jüngst auf abgeordnetenwatch verkündetete, was nicht im Koalitonsvertrag stehe, würde auch nicht umgesetzt werden und die Sorgerechtsregelung nicht verheirateter Väter gehöre dazu, vergisst das angetretene Erbe, welches ihr das Bundesverfassungsgericht über Frau Ex-Bundesjustizministerin Zypries überlassen wurde. Nämlich die Überprüfung dieser Sorgerechtsregelung gemäß der Urteile 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01.
Zwischenzeitlich rudert sie wieder zurück und feilt an der Verzögerung namens Studie, die schon in der Mache sein soll und dann auch bald zum Ende der Legislaturperiode erwartungsgemäß zum Abschluss kommt.
Die Karawane zieht weiter…