BGH: Sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten erhöht nicht unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit

a) Endet die gesetzliche Verfahrensstandschaft eines Elternteils nach § 1629 Abs. 3 BGB mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, so kann das Kind als Antragsteller in das Verfahren nur im Wege des gewillkürten Beteiligtenwechsels eintreten (teilweise Aufgabe der Senatsurteile vom 23. Februar 1983 IVb ZR 359/81 FamRZ 1983, 474 und vom 30. Januar 1985 IVb ZR 70/83 FamRZ 1985, 471). Dieser ist nicht von der Zustimmung des Antragsgegners abhängig.

b) Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht.

…lesen…

BGH: Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen

Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist.

…lesen…

BGH: Arbeitslosengeld 2 ist wie Arbeitseinkommen anzusehen und pfändbar

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 – VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, die Richterin Safari Chabestari, den Richter Halfmeier, den Richter Prof. Leupertz und den Richter Dr. Kartzke beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde des Drittschuldners gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 27. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Drittschuldner auferlegt.

…lesen…

BGH: Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.

…lesen…

BVerfG: Zur Haftungsprivilegierung nicht mit Kind zusammen lebender Elternteil

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 116 Abs. 6 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, die in gleicher Weise dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.
…lesen…

LSG Baden-Württemberg: Umgangskosten kein Sonderbedarf bei ALG-2-Bezug

Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Mannheim vom 8. Juni 2010 werden zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

…lesen…

BVerfG: Regelsätze ALG-2 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

…lesen…

OLG Brandenburg: Mangelfall, Eigenheim, Altersvorsorge, Wohnkosten

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juni 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Freienwalde teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Kind J… S… Unterhalt wie folgt zu zahlen:
– 156,48 € monatlich für die Monate März bis Dezember 2008,
– 151,48 € monatlich für den Monat Januar 2009.

Die erstinstanzlichen Kosten werden dem Kläger zu 42 % und dem Beklagten zu 58 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Gegner zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.
…lesen…