Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Nordhorn vom 02.04.2009 im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer III. des Tenors) geändert und zur Klarstellung neu gefasst:
Der Antragsteller wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 195,00 €, zahlbar monatlich im Voraus bis zum 5.Werktag jeden Monats, zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu 65 %, der Antragsteller zu 35 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.