Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübeck wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübeck wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.