Tenor
1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – München vom 30.03.2007 (533 F 1396/05) in Ziffer 3. wie folgt abgeändert:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung bis zum 31.12.2007 einen monatlichen nachehelichen Elementarunterhalt in Höhe von 665 € und einen monatlichen Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 168 € zu bezahlen, ab 01.01.2008 bis einschließlich März 2008 einen Elementarunterhalt von 501 € und einen Altersvorsorgeunterhalt von 127 €, und ab April 2008 einen Elementarunterhalt von 478 € und einen Altersvorsorgeunterhalt von 121 €.
Im übrigen wird die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen.
2. Die Anschlußberufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
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