FG Berlin: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch für Wochenend-/Ferienvater

1. Einem alleinstehenden Vater ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu gewähren, wenn seine 9-jährige Tochter mit Nebenwohnsitz bei ihm gemeldet ist, sich bei ihm regelmäßig und längerwährende in einem eigens für ihre Bedürfnisse eingerichteten Kinderzimmer aufhält und deren Mutter bereits wiederverheiratet ist

2. Eine Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Alleinerziehendenfreibetrags

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