Dem Vater wird das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthaltes für den am …2004 geborenen S. übertragen.
Der weitergehende Antrag des Vaters wird zurückgewiesen.
Die Anträge der Mutter werden zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird festgesetzt auf 3.000 Euro.
Die gerichtlichen Verfahrenskosten tragen Vater und Mutter je zur Hälfte.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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