- Das Aufenthaltbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind B., geb. am xx.xx.2006, wird dem Kindesvater übertragen
- B. verbringt jedes zweite Wochenende in der Zeit von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr bei der Kindesmutter.Die Kindesmutter hat B. pünktlich freitags um 15:00 bei dem Kindesvater abzuholen; Der Kindesvater hat B. pünktlich zur Abholung bereitzuhalten.Die Kindesmutter hat B. sonntags pünktlich um 18:00 Uhr dem Kindesvater wieder zu übergeben.
Des weiteren verbringt B. die unterrichts- und seminarfreie Zeit während des Referendariats der Kindesmutter bei dieser mit Ausnahme der jeweils letzten Woche. Für den Fall, dass die Kindesmutter eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, verbringt B. die gesamte Urlaubszeit bei dieser.
- Die Kosten des Verfahrens einschließlich des einstweiligen Anordnungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
- Der Verfahrenswert für das einstweilige Anordnungsverfahren wird endgültig festgesetzt auf 6.000,00 €.