1. Das Sorgerecht über die Kinder der Parteien K, geb. am ##.##.1998 und M, geb. am ##.##.2001 wird auf den Kindesvater übertragen.
2. Der Kindesmutter wird ein Umgangsrecht 14-tägig von freitags nach Schulschluss bis zum darauffolgenden Sonntag, 17.00 h eingeräumt, beginnend mit Freitag, 28.11.2008.
Darüber hinaus wird der Kindesmutter ein Umgangsrecht vom 26.12.2008, 10.00 h bis zum 29.12.2008, 18.00 h eingeräumt.
Die Kindesmutter wird die Kinder freitags an der Schule abholen und sonntags zur Wohnung des Kindesvaters zurückbringen. Der Kindesvater ist verpflichtet, den Kindern zu den Umgangskontakten die Krankenversicherungskarten mitzugeben.
3. Den Parteien wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung eines Zwangs-geldes von bis zu 1.500,00 Euro angedroht.
4. Die Gerichtskosten tragen die Parteien zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.