Um zu entscheiden, wer bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Kind aus dem Hort bzw. der Schule abholen darf, muss nicht erst der „Familienrat“ einberufen werden. Das ist allein eine tagtägliche Angelegenheit des erziehenden Elternteils. Diese Auffassung hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vertreten.
OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2008
4 UF 39/08